Unser Leistungsspektrum
Zusatzleistungen (Diese Leistungen sind keine Kassenleistung und werden privat in Rechnung gestellt):
Atteste und Bescheinigungen
Kindergartenbescheinigungen:
Sie benötigen vor Aufnahme einer Betreuung im Kindergarten, Kindertagesstätte oder auch Tagesmutter eine Bescheinigung eines Kinderarztes, dies ist im Kindergartengesetz verankert. Ein entsprechendes Formular haben Sie bei Anmeldung in der Tageseinrichtung bekommen.
Diese Bescheinigung ist keine Krankenkassenleistung und kostet 4,-€ Gebühr.
Sportbescheinigungen:
Für den Sportverein braucht Ihr Kind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Die zugehörige Untersuchung und Attestierung führen wir gerne durch, dies ist eine Privatleistung und wird von den Krankenkassen nicht übernommen.
Bitte machen Sie einen Termin bei uns.
Gesundschreibungen nach z. B ansteckenden Krankheiten:
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind Bescheinigungen, wann ein Kind eine Betreuungseinrichtung wieder besuchen kann ("Gesundschreibung"), nur bei wenigen Krankheiten notwendig (z. B. Salmonellen, z.B. Impetigo), nicht jedoch bei einfach Infektionskrankheiten wie Hand-Fuß-Mund-Krankheit oder Scharlach.
Eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attestes in der Kindertagesstätte nach Erkrankung eines Kindes besteht nicht.
Alle Erkrankungen, die nach einem Intervall nicht mehr ansteckend sind (z. B. Windpocken, Durchfall und Erbrechen) oder die antibiotisch behandelt wurden (z. B. Scharlach, bakterielle Bindehautentzündung) sowie einmal behandelte Kopfläuse benötigen kein ärztliches Attest. Wenn die Kindertagesstätte dies dennoch verlangt, dann gemäß den individuellen Vertragsbedingungen, dies hat nichts mit den Vorgaben der Krankenkassen oder des Gesetzgebers zu tun.
Das Ausstellen einer ärztlichen Bescheinigung ist eine privatärztliche Leistung. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.
Die Berechnung richtet sich nach der Gebührenordnung GOÄ Ziffer 70.
In unserer Praxis berechnen wir 4,-€.
Schulbescheinigungen / Schulsportbefreiungen:
Eltern dürfen ihre Kinder grundsätzlich bei Krankheit in der Schule selbst entschuldigen. Dies gilt bis zum 18. Lebensjahr. Eine Vorstellung oder Attestierung durch einen Arzt sieht das Schulgesetz nur bei längeren Erkrankungen (über zehn Schultage) oder bei wiederholtem Fehlen ("Schulschwänzen") vor.
Falls Ihre Schule auf einer Bescheinigung durch einen Arzt besteht (z.B. vor oder nach den Ferien, für den Sportunterricht), muss das Kind bei uns vorgestellt werden, eine Schulbescheinigung / Sportbefreiung ist jedoch keine Krankenkassenleistung und muss privat bezahlt werden.
Die Berechnung richtet sich nach der Gebührenordnung GOÄ Ziffer 70.
In unserer Praxis berechnen wir 4,-€.